StiefelGeissen-
Züchterverein
Schweiz SGS

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Informationsfluss braucht Regeln
Das Zuchtbuch resp. die zentrale Datenbank dient in erster Linie dazu, die Verwandtschaft der Geissen und Böcke festzuhalten. Dies ist für die Erhaltungszucht kleiner Tierbestände äusserst wichtig. Das Herdebuch ist somit das Werkzeug des Zuchtleiters zur Überprüfung der Zuchtziele. Die Qualität des Zuchtbuches hängt von den lückenlosen Geburts- und Tierverstellmeldungen ab, die der Züchter vorzunehmen hat. Beim Zusammentragen von Informationen für den gemeinsamen Gebrauch ist es notwendig, eine Reihe von Regeln einzuhalten:

Voraussetzung zum Führen eines Herdebuches
• Jedes Gitzi muss bis spätestens 30 Tage nach der Geburt mit einer TVD-Marke gekennzeichnet werden. Geburten müssen mit Angaben über Mutter und Vater gemeldet werden. Dies gilt auch für Gitzis, die später geschlachtet werden.
• Jedes Tier muss markiert sein. Ohne Marke darf kein Tier den Betrieb verlassen. Die Tierverstellung muss gemeldet werden. Tiere, die ihre Ohrmarke verloren haben, müssen neu markiert werden.

Wie der Informationsfluss organisiert ist, können Sie dem Dokument Meldewesen entnehmen.

Kontakt Zuchtbuchführer: andreas.zingg@bluewin.ch
  




Meldewesen.pdf
F2d_Bestandesveraenderung.pdf
F1d_Geburten.pdf